Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Zunächst erstellen bzw. aktualisieren wir die Gefährdungsbeurteilung und betreuen Sie dann anlassbezogen.
Interesse? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!