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Arbeitsmedizinisches Zentrum

Pforzheim • Bad Säckingen • Mannheim

Übersicht

Beratung von Unternehmen
ab 10 Beschäftigte

Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Zunächst erstellen bzw. aktualisieren wir die Gefährdungsbeurteilung und betreuen Sie dann anlassbezogen.

Hierzu gehört:

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