Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Zunächst erstellen bzw. aktualisieren wir die Gefährdungsbeurteilung und betreuen Sie dann anlassbezogen.
Nach einer Ist-Analyse der Unternehmensorganisation entwickeln wir eine betriebsspezifische Unterstützung für Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Wir führen regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat und führen Betriebsbegehungen für Gespräche mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an ihren Arbeitsplätzen.
Wir analysieren die Schwachstellen in der Arbeitsorganisation und entwickeln für Sie individuelle innerbetriebliche Weiterbildungen mit Themen wie Dienstleistungsqualität in der Praxis, Verbesserung der persönlichen Arbeitsqualität oder Umgang mit Fehlzeiten.
Wir bieten Verfahrensanweisung nach Total Quality Management und ISO 9000 für den betriebsärztlichen Dienst.
Wir untersuchen Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und beraten sie arbeitsmedizinisch mit dem Ziel durch gesunde und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu einem erfolgreichen Unternehmen beizutragen.
Wir wirken darauf hin, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten. Hierzu gehört insbesondere die Aufklärung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.
Interesse? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!