Wir beraten Sie über die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Grundsatzuntersuchungen). Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Grundsatzuntersuchungen durchgeführt werden müssen, führen wir diese in Ihrem Betrieb durch.
Mitarbeiter, die diese Tätigkeiten ausüben (Staplerfahrer, Überwachung von Anlagen) haben eine besondere Verantwortung. Krankheiten bzw. Leistungseinschränkungen können gefährlich werden. Daher empfiehlt sich die arbeitsmedizinische Grundsatzuntersuchung G 25, bei der nach diesen Krankheiten gefragt und eine Untersuchung der Augen und des Gehörs durchgeführt wird.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (Kindergärten) sind durch Kinderkrankheiten überdurchschnittlich bedroht. Dies ist bei schwangeren Mitarbeiterinnen von besonderer Bedeutung, da hier das Leben und die Gesundheit des ungeborenen Kindes bedroht sein können. Mitarbeiterinnen, die planen, schwanger zu werden, können sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir untersuchen das Blut, ob Antikörper gegen die Kinderkrankheiten Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mums, Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie und Hepatitis B vorliegen. Bei Bedarf empfehlen wir entsprechende Impfungen, die der Hausarzt durchführt. Im Falle einer Schwangerschaft beraten wir die Mitarbeiterin und die Vorgesetzten über die vorgeschriebenen Maßnahmen.
Die Arbeit am Bildschirm ist anstrengend für die Augen. Besonders Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab 40 können „das Kleingedruckte“ häufig nicht mehr erkennen. Vielleicht brauchen Sie eine spezielle Brille für die Arbeit am Bildschirm oder Ihrem Arbeitsplatz? Oder entspricht Ihre Brille nicht mehr Ihren Sehfähigkeiten? Daher führen wir Augenuntersuchungen für Mitarbeiter/innen an Computerarbeitsplätzen (nach G 37) durch.
Lärm im Betrieb schadet nicht nur dem Gehör, sondern belastet Ihre Mitarbeiter und damit auch die Arbeitsqualität. Wir bieten Ihnen orientierende Lärmmessungen an, beraten Sie bei der Auswahl des besten Gehörschutzes, schulen Ihre Mitarbeiter über die Lärmschwerhörigkeit und führen die vorgeschriebenen Untersuchungen (G 20) durch.
Ist im Rahmen eines Qualitätsmanagements eine Sichtkontrolle vorgeschrieben, fragen die Auditoren nach einem Nachweis, ob die Mitarbeiter auch das sehen, was sie sehen müssen. Hier können wir die Sehfähigkeit eines Mitarbeiters, bezogen auf einen bestimmten Seh-Arbeitsplatz-Abstand, kontrollieren.
Die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder Behinderung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Personalarbeit. In einem Eingliederungsmanagement werden die einzelnen Schritte festgelegt: 1. Kontaktaufnahme, 2. Gespräch mit dem Betriebsarzt, 3. Personalgespräch am runden Tisch, 4. Vernetzung mit außerbetrieblichen Leistungsträgern, 5. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch den Betriebsarzt und eventuell Korrekturvorschläge. Dazu benutzen wir den Leitfaden des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte.
„Desease Management“ bzw. der Umgang mit chronisch kranken Mitarbeitern erfordert in jedem Einzelfall ein individuelles Vorgehen. Dabei können wir Sie unterstützen: Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern, Auswertung der ärztlichen Unterlagen, Kontaktaufnahme mit den Hausärzten und Information des Integrationsfachdienstes und des Integrationsamtes. Damit können wir Ihre Personalplanung verbessern und Ihren Mitarbeitern helfen. In besonderen Fällen beteiligt sich auch die Rentenversicherung an einem gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz.